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Kursliste

AZF

Allgemeines Sprechfunkzeugnis
für den Flugfunkdienst (AZF)

Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

Nachdem Sie bereits Besitzer des BZF sind, wird in diesem Teil ausschließlich auf die Instrumentenflugregeln eingegangen.

Der Unterricht und die live Gespräche ist in deutscher Sprache.
Die Funkübungen über WEBEX werden dann natürlich in englischer Sprache durchgeführt.
Der Fragenkatalog (Multiple Choice) ist in englischer Sprache.

So wie auch in der Prüfung bei der Bundesnetzagentur

Komplett Online basiertes Unterrichtsmaterial,
Sie lernen wann und wo sie wollen.

Wir erklären und üben mit Ihnen bis zu zweimal die Woche live über WEBEX.

sämtliches Übungsmaterial stellen wir Ihnen zur Verfügung

Streckenkarten

Procedures:
EDDE - Erfurt-Weimar
EDDP - Leipzig-Halle
EDDK - Köln-Bonn
EDDL - Düsseldorf
EDDN - Nürnberg
EDDS - Stuttgart
EDDV - Hannover
EDDW - Bremen
EDJA - Memmingen
EDMA - Augsburg

Videoskript mit Erklärungen zu:
Localizer
Höhenmesser
Erstellung eines Flugplans (auf Papier und Online)
WEITERE ÜBERSCHRIFTEN HIER EINFÜGEN

Bei einer Anmeldung übernehmen wir sämtliche Kosten für:
Bereitstellung des Videoskripts (LMS)
Bereitstellung von Demo-Videomaterial zu den in der Prüfung genannten Flughäfen
Bereitstellung unseres "live-funken" zweimal wöchentlich für ca. 1,5 - 2 Stunden (WEBEX)
Bereitstellung der Unterlagen (z.B. Procedures, Streckenkarten, Flugplan usw.)
Korrespondenz mit der Bundesnetzagentur für Ihren Prüfungstermin
Übernahme der Anmeldegebühr bei der Bundesnetzagentur


Englischer Prüfungstext.

Alle 50 Texte | interaktiv | mit Übersetzung

Prüfungsfragen im Prüfungsteil “Englischer Prüfungstext“ für die Prüfung bei der Bundesnetzagentur zum Erwerb des Sprechfunkzeugnis für Flugfunkdienst ( BZF I AZF )

BZF I dieser Teil wird bei der Prüfung abgefragt.
BZF II natürlich nicht notwendig, da nur auf Deutsch.
AZF nur wenn Sie bereits ein BZF II (deutsch) haben.

Prüfstellenhandbuch nach § 14 3. DV LuftPersV
der anerkannten Organisation Gerhard Länger D-LTO-060

Qualitätssicherung 
Weiterbildung, Standardisierung und Organisation/Durchführung Recurrent Training nach Abschnitt 5.1.2<

Alle 3 Jahre

5.1.2 Recurrent Training

Eine Befähigung zur Abnahme von Prüfungen zum Nachweis von Stufen mit befristeter 
Geltungsdauer (Stufe 4) liegt weiterhin vor, wenn das letzte für die entsprechende Prüfberechtigung erforderliche Recurrent Training (oder Initial Training) nicht länger als 36 Monate zurückliegt.

Sofern der Nachweis über das Recurrent Training innerhalb der zwölf Monate, die dem Ablaufdatum des alten Nachweises unmittelbar vorangehen, erbracht wird, wird als Beginn des neuen Nachweises der Tag nach dem Ablaufdatum des alten Nachweises angesetzt. 

Das Recurrent Training wird nach folgenden Grundsätzen durchgeführt: Alle nachfolgend beschriebenen sechs Bausteine müssen abgedeckt werden, sie sind miteinander kombinierbar. Jeder Baustein muss so ausgestaltet werden, dass der Verantwortliche nach Ziff. 1.3.3 sich über die Leistung jedes Teilnehmers ein sicheres Bild machen kann, was am Ende zu einer dokumentierten Auswertung über jeden Teilnehmer führt. Reine Vortragskurse sind in einem Recurrent Training nicht zulässig. 

In einem Briefing/Debriefing wird anhand einer Prüfungssimulation Pronunciation, Structure, Vocabulary, Fluency Comprehension, Interaction individuelle Ratings der einzelnen Prüfer abgefragt und ausgewertet und miteinander verglichen. Somit wird ein Standard innerhalb der Prüfungsorganisation festgelegt.

Anhang I: Protokoll zur Neuaufnahme bzw. Recurrent Training

Baustein 1:
Auffrischung des Verständnisses der einzelnen Kategorien der Rating Scale in Abhängigkeit von der Prüfbefähigung. Analyse der sechs Kategorien mit Bezug auf und Abgrenzung zur jeweiligen Stufe, für die der Prüfer qualifiziert ist. 
(Umsetzung erfolgt durch Prüfungssimulationen und entsprechenden Auswertungen).

Baustein 2:
Mindestens drei Bewertungsübungen in Abhängigkeit von der Prüfbefähigung. Es sind die Audioaufzeichnungen aus dem ICAO Rated Speech Samples Training Aid oder andere entsprechend validierte Audioaufzeichnungen von Prüfungen zu verwenden. 
(Umsetzung erfolgt durch Prüfungssimulationen und entsprechenden Auswertungen).

Baustein 3:
Mindestens eine Übung, in der der Prüfer gezielt das Notizenerstellen zu allen Bewertungskategorien übt. 
(Umsetzung erfolgt durch Prüfungssimulationen und entsprechenden Auswertungen).

Baustein 4:
Eine Übung, die das Erkennen von sprachlichen Defiziten trainiert. 
(Umsetzung erfolgt durch Prüfungssimulationen und entsprechenden Auswertungen).

Baustein 5:
Eine thematische Einheit, die organisatorische, administrative und rechtliche Aspekte der Prüfertätigkeit wiederholt und die aktuellsten Neuerungen einbezieht. 
(Umsetzung erfolgt durch Prüfungssimulationen und entsprechenden Auswertungen).

Baustein 6:
Mindestens eine Übung zum Prüferverhalten. 
(Umsetzung erfolgt durch Prüfungssimulationen und entsprechenden Auswertungen).

Ein Recurrent Training kann grundsätzlich durchführen, wer das Initial Training durchgeführt hat (s. Abschnitt A). Sofern in den genehmigten Verfahren zu Nr.1 b) (6) der Anlage 2/ LuftPersV einer anerkannten Stelle ein detailliert ausgearbeiteter und die Inhalte nach Nr. 5 umfassender Schulungsplan vorliegt, dafür geeignetes Personal und Schulungsmaterial vorhanden ist, kann auch eine anerkannte Stelle das Recurrent Training für ihr Prüfpersonal durchführen. Auf Antrag kann sich eine Stelle das Recurrent Training einer anderen Stelle zu Nutze machen. Das Recurrent Training zum Erhalt der Befähigung zum Einzelprüfer, der Befähigung zur Abnahme von Erstprüfungen für Stufe 6 und der Befähigung zum Leitenden Sprachprüfer erfolgt ausschließlich in Verantwortung des Luftfahrt-Bundesamtes. 

Sofern für einen Prüfer das Recurrent Training nicht vollständig stattgefunden hat, wird dessen Befähigung als nicht mehr gegeben angesehen. Die Streichung vom Beiblatt zum Anerkennungsbescheid wird durch die Leitung der Prüfstelle veranlasst. Sollte die Befähigung wiedererlangt werden sollen, hat der Prüfer wieder ein Initial Training zu absolvieren.

Interner Bereich der D-LTO 060 (Language Testing Organisation)
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Länger