Sie haben bereits das BZF 1 /AZF haben aber noch keine Sprachlevelprüfung abgelegt.
Sie sind gerade in Ausbildung.
Ihre letzte Prüfung liegt mehr als
4 Jahre zurück.
Ihre letzte Prüfung liegt mehr als
4 Jahre zurück und ist somit abgelaufen.
Erstprüfung (Erneuerung) erforderlich