• Sie haben bereits das BZF 1 /AZF haben aber noch keine Sprachlevelprüfung abgelegt.

  • Sie sind gerade in Ausbildung.

  • Ihre letzte Prüfung liegt mehr als
    4 Jahre zurück.

  • Ihre letzte Prüfung liegt mehr als
    4 Jahre zurück und ist somit abgelaufen.
    Erstprüfung (Erneuerung) erforderlich