Im Teil Hörverständnis werden passiv-rezeptive Sprachfertigkeiten mittels Hörtexte im allgemeinen Luftfahrtkontext überprüft. Hierzu muss aus einer vorgegebenen Auswahl von Antworten jeweils diejenige ausgewählt werden, welche die gehörte Situation treffend beschreibt.
Ein Prüfungssatz solcher Hörtexte besteht stets aus Sprachproben von Sprechern mit unterschiedlichem sprachlichen Hintergrund. Es können also sowohl Sprachproben von Muttersprachlern verschiedener Varietäten des Englischen als auch Sprachproben von Sprechern, die Englisch als Zweit- oder Fremdsprache beherrschen und als Verkehrssprache im internationalen Luftfahrtkontext verwenden, enthalten sein.
Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen mindestens 75 % der jeweils vorgegebenen Mehrfachantworten richtig zugeordnet sein. Die Prüfungssätze der höheren Sprachstufen unterscheiden sich im sprachlichen Niveau, in der Länge der Hörtexte und dadurch, dass Texte nach nur einmaligem Hören verstanden sein müssen.
Je nach Art der Prüfung (Erst- oder Verlängerungsprüfung) und der geprüften Stufe umfasst dieser Prüfungsteil zwischen 20 und 45 Minuten.